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Wohnungsbaugenossenschaft Gartenstadt Farmsen eG (MGF) bekommt Treuhandvertrag für 2.500 Wohnungen – solide Grundlage für Fortbestand und neuen bezahlbaren Wohnraum

Der Senat hat am 15. Mai einem Vertrag mit der Gartenstadt Farmsen eG Mieter- und Wohnungsbaugenossenschaft (MGF) zugestimmt, der den Weg für Nachverdichtung und Altlastensanierung im Stadtteil freimachen soll. Rund 800 Wohneinheiten können auf diesem Wege perspektivisch in Farmsen realisiert werden. Nach Zustimmung der Bürgerschaft werden die Planungen von Bezirk, Fachbehörden und Kommunalpolitik unter intensiver Bürgerbeteiligung fortgeführt. Mit dem Vertrag wird die MGF bis 2077 Treuhandnehmerin der sogenannten Gartenstadt Farmsen mit ihren derzeit 2.558 Wohnungen.

Dazu Anja Quast, Vorsitzende der SPD-Fraktion Wandsbek: „Es ist für Farmsen-Berne und besonders die Mieter der Gartenstadt eine sehr gute Nachricht, dass die MGF mit einem eigenen Treuhandvertrag eine solide Grundlage für die Fortsetzung ihrer seit rund 30 Jahren erfolgreichen Arbeit im Quartier bekommt. Sie ist jetzt in der Lage, in ihrem Bestand maßvoll weiteren Wohnraum zu schaffen und auf benachbarten städtischen Flächen ebenfalls bezahlbare Wohnungen zu bauen. Dazu gehört auch die stark durch Altlasten belastete ehemalige Deponiefläche am Neusurenland, für die der Senat eine Sanierung in Aussicht gestellt hat. Es freut uns sehr, dass diese langjährige Forderung der SPD in Wandsbek nun eine greifbare Perspektive bekommt. Außerdem sicherte die MGF zu, dauerhaft mindestens 35 Prozent der Bestandwohnungen an Inhaber eines Paragraf 5-Scheins und vordringlich Wohnungsuchende zu vergeben. Die MGF wird damit weiterhin ein wichtiger Garant für ein lebenswertes und grünes Quartier, bezahlbaren Wohnraum und soziale Stabilität in Farmsen-Berne sein.“

21 Kommentare zu „Wohnungsbaugenossenschaft Gartenstadt Farmsen eG (MGF) bekommt Treuhandvertrag für 2.500 Wohnungen – solide Grundlage für Fortbestand und neuen bezahlbaren Wohnraum“

  1. Halten Sie das Projekt wirklich für sinnvoll? Eine alte Deponie aufreißen und eine erhebliche Gefährdung von Natur und Anwohnern zu riskieren, um weiter Sozialwohnungen in einem sozial schwachen Stadtteil zubauen. Und für die Sanierung der Altlasten müssen auch noch die Mieter der Genossenschaft aufkommen..

    1. Sehr geehrter Herr Janon,

      wir sind davon überzeugt, dass es für Anwohner und Natur ein großer Gewinn ist, wenn dieser stark belastete Boden endlich beseitigt wird. Auch wollen wir hier bezahlbaren Wohnraum schaffen, teilweise auch gefördert. Selbstverständlich wird es dabei auch um eine sozial stabile Belegung gehen. Die MGF ist dabei seit vielen Jahren in ihrem Quartier sehr erfolgreich.

      Vielleicht hätte in unserem Text gleich deutlich etwas dazu stehen sollen, wer die Kosten für die Altlastensanierung übernimmt. Selbstverständlich müssen nicht die MGF und ihre Mieterinnen und Mieter für die Kosten der Altlastensanierung aufkommen. Die Fläche gehört der Stadt und die muss vor einem Verkauf erstmal die Sanierung auf eigene Kosten durchführen. Diese werden erheblich sein, sodass es hier um eine beträchtliche Bezuschussung geht, um die verseuchte Fläche wieder herzustellen und anschließend bezahlbaren und attraktiven Wohnraum schaffen zu können.

    1. Sehr geehrte Frau Gramm,

      vielleicht hätte das in unserem Text gleich deutlich stehen sollen, aber selbstverständlich müssen nicht die MGF und ihre Mieterinnen und Mieter für die Kosten der Altlastensanierung aufkommen. Die Fläche gehört der Stadt und die muss vor einem Verkauf erstmal die Sanierung auf eigene Kosten durchführen. Diese werden erheblich sein, sodass es hier um eine beträchtliche Bezuschussung geht, um die verseuchte Fläche wieder herzustellen und anschließend bezahlbaren und attraktiven Wohnraum schaffen zu können.

  2. Grundsätzlich ist die Sanierung belasteter Gebiet immer gut aber die Finanzierung ist doch mehr als fragwürdig. Anstatt die Verursacher in die Pflicht zu nehmen wird es über die Mieten der Genossenschaft finanziert. Hoffentlich die Mieten nicht bis in unermessliche.

    1. Sehr geehrter Herr Gramm,

      vielleicht hätte das in unserem Text gleich deutlich stehen sollen, aber selbstverständlich müssen nicht die MGF und ihre Mieterinnen und Mieter für die Kosten der Altlastensanierung aufkommen.

      Die Fläche gehört der Stadt und die muss vor einem Verkauf erstmal die Sanierung auf eigene Kosten durchführen. Diese werden erheblich sein, sodass es hier um eine beträchtliche Bezuschussung geht, um die verseuchte Fläche wieder herzustellen und anschließend bezahlbaren und attraktiven Wohnraum schaffen zu können.

  3. Intessant. Bei der Informationsveranstaltungen am Montag hört es sich anders an. Wird das Gelände den nach der Sanierung an die MGF verkauft oder bleibt es wie der Rest der Siedlung Eigentum der Stadt und man darf glücklich schätzen eine Wohnung zu haben? Über die Eigentumsverhältnise der Flächen wurde ja mehr als deutlich aufgeklärt…

    1. Sehr geehrter Herr Janon,

      auch nach der Sanierung soll das Gelände im Eigentum der Stadt bleiben und ebenfalls in Erbpacht an die MGF vergeben werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ulrike Nickel
      SPD-Fraktion Wandsbek

  4. Vielleicht ist das Thema zu komplex für den Bürger aber ihre Aussage vom 31. Mai 2018 um 15:08 Uhr:
    „Die Fläche gehört der Stadt und die muss vor einem Verkauf erstmal die Sanierung auf eigene Kosten durchführen.“
    widerspricht dem was ich heute im Volksdorf-Journal gelesen habe.

    „Durch die Vereinbarung mit der Mietergenossenschaft Farmsen streben wir an, die Deponie ohne eine Belastung des öffentlichen Haushalts zu sanieren. Für Restbeträge muss im Zweifel eine politische Lösung mit der SPD gesucht werden“, so Oliver Schweim abschließend.

    https://www.volksdorf-journal.de/index.php/start/mobil/aus-der-region/13-temporaer/politik/23040-deponie-sanierung-bebaubarkeit-der-flaeche-am-neusurenland-wird-geprueft

    Wie will die Stadt die Fläche auf eigene Kosten sanieren ohne den öffentlichen Haushalt zu belasten?

  5. Hallo SPD, aus nach mehrmaligem Studium des Textes erschließt sich mir immer noch nicht der Vorteil, den die Mieter der mgf durch die geplante Sanierung und den Neubau auf dem Sportplatz haben???
    Wenn Ihr Senator verkündet, dieses Projekt mit einer schwarzen Null abschließen zu wollen, wer kommt dann für die Kosten auf?
    Richtig: Die Mieter der mgf!

    1. Liebe Lisetta,

      selbstverständlich müssen nicht die MGF und ihre Mieterinnen und Mieter für die Kosten der Altlastensanierung aufkommen. Die Fläche gehört der Stadt und die muss vor einem Verkauf erstmal die Sanierung auf eigene Kosten durchführen. Diese Kosten werden erheblich sein, sodass es hier um eine beträchtliche Bezuschussung geht, um die verseuchte Fläche wieder herzustellen und anschließend bezahlbaren und attraktiven Wohnraum schaffen zu können.

      Die mgf übernimmt treuhänderisch die Wohnungen und Flächen, die sie bislang von der Stadt gepachtet hatte und zahlt dafür einen Teil der Einnahmen an die Stadt Hamburg, das hat aber nichts mit der Sanierung der Fläche zu tun. Der Vertrag verpflichtet die MGF, 35 Prozent der Wohnungen zu Sozialmieten abzugeben und davon zehn Prozent an Besitzer von Dringlichkeitsscheinen.

      Der Vorteil für die direkten Anwohnerinnen und Anwohner liegt auf der Hand: Auch wenn eine Mülldeponie versiegelt ist, sind Leckagen oder Ausdünstungen nicht komplett und auf alle Zeit auszuschließen. Durch die vollständige Sanierung der Fläche und das vorherige Abtransportieren des belasteten Erdreichs und eventueller Deponiereste kann sichergestellt werden, dass keine Gefahr mehr von der ehemaligen Deponie ausgeht.

  6. ulrike sagt:
    18. Juni 2018 um 13:58 Uhr

    „Die Fläche gehört der Stadt und die muss vor einem Verkauf erstmal die Sanierung auf eigene Kosten durchführen. Diese Kosten werden erheblich sein, sodass es hier um eine beträchtliche Bezuschussung geht, um die verseuchte Fläche wieder herzustellen und anschließend bezahlbaren und attraktiven Wohnraum schaffen zu können.“

    Wer kommt für diese „beträchtliche Bezuschussung“ auf?
    Die Fläche wir doch gar nicht verkauft?!

    ulrike sagt:
    4. Juni 2018 um 14:44 Uhr
    „Sehr geehrter Herr Janon,

    auch nach der Sanierung soll das Gelände im Eigentum der Stadt bleiben und ebenfalls in Erbpacht an die MGF vergeben werden.“

    Erbpacht ist kein Verkauf?

    ulrike sagt:
    18. Juni 2018 um 13:59 Uhr
    „Sie haben Recht, die Aussage der Grünen stimmt leider nicht. Die SPD hat erreicht, dass die Sanierung von der Stadt finanziert wird.“

    Wenn die Stadt die Sanierung finanziert wie kann Herr Dressel das Projekt mit einer schwarzen Null abschließen?

    Wo sind die Vorteile der treuhänderischen Übernahme der Flächen zur Pacht und hat die MGF dadurch höhere Kosten als durch die Pacht?

    Wir sind mittlerweile ziemlich verwirrt.

  7. ulrike sagt:
    18. Juni 2018 um 13:58 Uhr

    „Die Fläche gehört der Stadt und die muss vor einem Verkauf erstmal die Sanierung auf eigene Kosten durchführen. Diese Kosten werden erheblich sein, sodass es hier um eine beträchtliche Bezuschussung geht,“

    Wer kommt für diese „beträchtliche Bezuschussung“ auf?
    Die Fläche wir doch gar nicht verkauft?!

    ulrike sagt:
    4. Juni 2018 um 14:44 Uhr
    „Sehr geehrter Herr Janon,

    auch nach der Sanierung soll das Gelände im Eigentum der Stadt bleiben und ebenfalls in Erbpacht an die MGF vergeben werden.“

    Erbpacht ist kein Verkauf?

    ulrike sagt:
    18. Juni 2018 um 13:59 Uhr
    „Sie haben Recht, die Aussage der Grünen stimmt leider nicht. Die SPD hat erreicht, dass die Sanierung von der Stadt finanziert wird.“

    Wenn die Stadt die Sanierung finanziert wie kann Herr Dressel das Projekt mit einer schwarzen Null abschließen?

    Wo sind die Vorteile der treuhänderischen Übernahme der Flächen zur Pacht und hat die MGF dadurch höhere Kosten als durch die Pacht?

    Wir sind mittlerweile ziemlich verwirrt.

    1. Sehr geehrter Herr Janon,

      vielen Dank für Ihre Kommentare auf unserer Homepage. Wie uns Ihre Nachfragen zeigen, haben wir nicht klar genug formuliert, wie die Sanierung der Deponiefläche am Neusurenland finanziert werden soll. Das wollen wir gern nachholen.

      Die Mietergenossenschaft Farmsen hatte bislang die Flächen und Gebäude, auf denen sich die von ihr verwalteten Wohnungen befinden, von einer anderen Wohnungsbaugenossenschaft gepachtet. Mit dem nun abgeschlossenen Treuhändervertrag zwischen der Stadt Hamburg und der MGF wird ein Treuhandverhältnis zwischen den Vertragsparteien geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2077. Für die Anhandgabe der Flächen und Gebäude zahlt die MGF einen Teil der derzeitigen Mieteinnahmen statt als Pacht jetzt als Zins an die Stadt Hamburg. Diese Zahlung aus den Mieteinnahmen des Bestands hat nichts mit den Kosten für die Sanierung der Deponiefläche am Neusurenland zu tun.

      Die Sanierungskosten für die Deponie werden von der Stadt Hamburg übernommen. Dazu laufen zurzeit Untersuchungen zur Machbarkeit und zu den zu erwartenden Kosten. Sie sollen kompensiert werden durch Einnahmen aus neu abzuschließenden Erbbaurechtsverträgen für Nachverdichtungs- und Zusatzflächen (ehemalige Deponie am Neusurenland und entlang der Straße Am Luisenhof).
      Die MGF darf für mindestens 30 % der jeweils auf den Grundstücken vorhandenen Wohneinheiten höchstens eine Miete verlangen, die sich bei Anwendung der jeweils geltenden IFB-Förderrichtlinie für Neubau von Mietwohnungen im 1. Förderweg in Hamburg ergibt. Zudem ist ein Anteil von mindestens 3,5 % der Bestandwohnungen und von max. 10 % der Neubauwohnungen an Personen zu vermieten, die von der zuständigen Behörde der FHH als vordringlich wohnungssuchend anerkannt worden sind.

      Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantwortet habe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch in der Drucksache 21/13047 der Bürgerschaft (https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/62337/abschluss-eines-treuhandvertrags-mit-der-gartenstadt-farmsen-eg-mieter-und-wohnungsbaugenossenschaft-mit-dem-ziel-der-schaffung-von-zus%c3%a4tzlichem.pdf ).

      Viele Grüße
      Ulrike Nickel

  8. Sie sagen die Fläche wird vor dem Verkauf auf kosten der Stadt saniert aber eigentlich wird die Fläche gar nicht verkauft sonder geht in Erbpacht an die MGF aber in Wirklichkeit übernimmt die MGF treuhänderisch die Wohnungen und Flächen.

    Was ist denn nun richtig?

    „Die Aussage der Grünen stimmt leider nicht. Die SPD hat erreicht, dass die Sanierung von der Stadt finanziert wird.“
    Andreas Dressel (SPD) Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg möchte die Sanierung mit einer schwarzen null abschießen. Also auch ohne den öffentlichen Haushalt zu belasten.

    Wo kommt das Geld her wenn weder die MGF noch die Stadt dafür zahlt?

    Und aus welcher Tasche kommt diese ominöse „beträchtliche Bezuschussung“?

    Welchen Vorteil hat es für die Mieter wenn die MGF nun einen Teil ihrer Einnahmen an die Stadt abführt und die Fläche nicht mehr Pachtet?

    Wird es einen ausgleich für die verlorenen Grünflächen geben?

    800 Wohnungen mehr bei 63.885m² weniger Grün- und Sportfläche machen Farmsen nicht wirklich lebenswerter.

    1. Hallo Herr Gramm,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage, die uns deutlich macht, dass wir nicht klar genug formuliert haben, wie die Sanierung der Deponiefläche am Neusurenland finanziert werden soll. Das wollen wir gern nachholen.

      Die Mietergenossenschaft Farmsen hatte bislang die Flächen und Gebäude, auf denen sich die von ihr verwalteten Wohnungen befinden, von einer anderen Wohnungsbaugenossenschaft gepachtet. Mit dem nun abgeschlossenen Treuhändervertrag zwischen der Stadt Hamburg und der MGF wird ein Treuhandverhältnis zwischen den Vertragsparteien geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2077. Für die Anhandgabe der Flächen und Gebäude zahlt die MGF einen Teil der derzeitigen Mieteinnahmen statt als Pacht jetzt als Zins an die Stadt Hamburg. Diese Zahlung aus den Mieteinnahmen des Bestands hat nichts mit den Kosten für die Sanierung der Deponiefläche am Neusurenland zu tun.

      Die Sanierungskosten für die Deponie werden von der Stadt Hamburg übernommen. Dazu laufen zurzeit Untersuchungen zur Machbarkeit und zu den zu erwartenden Kosten. Sie sollen kompensiert werden durch Einnahmen aus neu abzuschließenden Erbbaurechtsverträgen für Nachverdichtungs- und Zusatzflächen (ehemalige Deponie am Neusurenland und entlang der Straße Am Luisenhof).
      Die MGF darf für mindestens 30 % der jeweils auf den Grundstücken vorhandenen Wohneinheiten höchstens eine Miete verlangen, die sich bei Anwendung der jeweils geltenden IFB-Förderrichtlinie für Neubau von Mietwohnungen im 1. Förderweg in Hamburg ergibt. Zudem ist ein Anteil von mindestens 3,5 % der Bestandwohnungen und von max. 10 % der Neubauwohnungen an Personen zu vermieten, die von der zuständigen Behörde der FHH als vordringlich wohnungssuchend anerkannt worden sind.

      Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantwortet habe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch in der Drucksache 21/13047 der Bürgerschaft (https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/62337/abschluss-eines-treuhandvertrags-mit-der-gartenstadt-farmsen-eg-mieter-und-wohnungsbaugenossenschaft-mit-dem-ziel-der-schaffung-von-zus%c3%a4tzlichem.pdf ).

  9. Sehr geehrte Frau Nickel,

    vielleicht bin ich blöde aber ich werde aus ihren sehr widersprüchlichen aussagen nicht schlau. Sie reden von Verkauf, Erbpacht und der MGF als Treuhänderin, welche Aussage ist denn richtig? Und auch die Aussagen zur Finanzierung sind sehr merkwürdig. Herr Dressel und die Grünen wollen die Fläche sanieren auf kostet der Mieter der MGF aber bei ihnen übernimmt die Stadt die Kosten. Wer sagt den jetzt die Wahrheit? Und von wem kommst die Bezuschussung? Von den Mieter?

    1. Lieber Sven,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage, die uns zeigt, dass wir nicht klar genug formuliert haben, wie die Sanierung der Deponiefläche am Neusurenland finanziert werden soll. Das wollen wir gern nachholen.

      Die Mietergenossenschaft Farmsen hatte bislang die Flächen und Gebäude, auf denen sich die von ihr verwalteten Wohnungen befinden, von einer anderen Wohnungsbaugenossenschaft gepachtet. Mit dem nun abgeschlossenen Treuhändervertrag zwischen der Stadt Hamburg und der MGF wird ein Treuhandverhältnis zwischen den Vertragsparteien geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2077. Für die Anhandgabe der Flächen und Gebäude zahlt die MGF einen Teil der derzeitigen Mieteinnahmen statt als Pacht jetzt als Zins an die Stadt Hamburg. Diese Zahlung aus den Mieteinnahmen des Bestands hat nichts mit den Kosten für die Sanierung der Deponiefläche am Neusurenland zu tun.

      Die Sanierungskosten für die Deponie werden von der Stadt Hamburg übernommen. Dazu laufen zurzeit Untersuchungen zur Machbarkeit und zu den zu erwartenden Kosten. Sie sollen kompensiert werden durch Einnahmen aus neu abzuschließenden Erbbaurechtsverträgen für Nachverdichtungs- und Zusatzflächen (ehemalige Deponie am Neusurenland und entlang der Straße Am Luisenhof).
      Die MGF darf für mindestens 30 % der jeweils auf den Grundstücken vorhandenen Wohneinheiten höchstens eine Miete verlangen, die sich bei Anwendung der jeweils geltenden IFB-Förderrichtlinie für Neubau von Mietwohnungen im 1. Förderweg in Hamburg ergibt. Zudem ist ein Anteil von mindestens 3,5 % der Bestandwohnungen und von max. 10 % der Neubauwohnungen an Personen zu vermieten, die von der zuständigen Behörde der FHH als vordringlich wohnungssuchend anerkannt worden sind.

      Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantwortet habe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch in der Drucksache 21/13047 der Bürgerschaft (https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/62337/abschluss-eines-treuhandvertrags-mit-der-gartenstadt-farmsen-eg-mieter-und-wohnungsbaugenossenschaft-mit-dem-ziel-der-schaffung-von-zus%c3%a4tzlichem.pdf ).

      Viele Grüße
      Ulrike

  10. Hallo „Nameless“ bei SPD:
    Hier werden munter Begriffe durcheinandergeworfen, Erbpacht, Treuhand oder Verkauf der Fläche, niemand scheint es genau zu wissen, das ist doch nicht vertrauensbildend!
    Eine nachhaltige Beantwortung der Frage: Wer bezahlt denn nun die Sanierung? ist bislang ausgeblieben.
    Ein Schuft, der sich was Böses dabei denkt!
    Nunja, 2020 sind wieder Bürgerschaftswahlen!
    Da die Fläche doch gar nicht verkauft wird, ist eine Sanierung vor dem Verkauf nicht nötig und wird wohl durch die „erhebliche Bezuschussung“ finanziert, die WER?? bezahlt? Das ist doch alles Kuddelmuddel!

    1. Liebe Lisetta,

      vielen Dank für Ihren Kommentar auf unserer Homepage. Wie uns Ihre Nachfragen zeigen, haben wir nicht klar genug formuliert, wie die Sanierung der Deponiefläche am Neusurenland finanziert werden soll. Das wollen wir gern nachholen.

      Die Mietergenossenschaft Farmsen hatte bislang die Flächen und Gebäude, auf denen sich die von ihr verwalteten Wohnungen befinden, von einer anderen Wohnungsbaugenossenschaft gepachtet. Mit dem nun abgeschlossenen Treuhändervertrag zwischen der Stadt Hamburg und der MGF wird ein Treuhandverhältnis zwischen den Vertragsparteien geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2077. Für die Anhandgabe der Flächen und Gebäude zahlt die MGF einen Teil der derzeitigen Mieteinnahmen statt als Pacht jetzt als Zins an die Stadt Hamburg. Diese Zahlung aus den Mieteinnahmen des Bestands hat nichts mit den Kosten für die Sanierung der Deponiefläche am Neusurenland zu tun.

      Die Sanierungskosten für die Deponie werden von der Stadt Hamburg übernommen. Dazu laufen zurzeit Untersuchungen zur Machbarkeit und zu den zu erwartenden Kosten. Sie sollen kompensiert werden durch Einnahmen aus neu abzuschließenden Erbbaurechtsverträgen für Nachverdichtungs- und Zusatzflächen (ehemalige Deponie am Neusurenland und entlang der Straße Am Luisenhof).
      Die MGF darf für mindestens 30 % der jeweils auf den Grundstücken vorhandenen Wohneinheiten höchstens eine Miete verlangen, die sich bei Anwendung der jeweils geltenden IFB-Förderrichtlinie für Neubau von Mietwohnungen im 1. Förderweg in Hamburg ergibt. Zudem ist ein Anteil von mindestens 3,5 % der Bestandwohnungen und von max. 10 % der Neubauwohnungen an Personen zu vermieten, die von der zuständigen Behörde der FHH als vordringlich wohnungssuchend anerkannt worden sind.

      Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantwortet habe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch in der Drucksache 21/13047 der Bürgerschaft (https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/62337/abschluss-eines-treuhandvertrags-mit-der-gartenstadt-farmsen-eg-mieter-und-wohnungsbaugenossenschaft-mit-dem-ziel-der-schaffung-von-zus%c3%a4tzlichem.pdf ).

      Viele Grüße
      Ulrike Nickel

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