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Überschwemmungsgebiete: Rot-Grün plant Anhörung für die betroffenen Anlieger

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat für Hamburg elf neue Überschwemmungsgebiete(an der Ammersbek, der Berner Au, der Brookwetterung, dem Oberlauf der Dove-Elbe, der Este, dem Falkengraben, der Gose-Elbe, der Kollau, der Lottbek, der Osterbek und der Tarpenbek) vorläufig ausgewiesen, in denen nach der endgültigen Festsetzung durch den Senat besondere Schutzvorschriften gelten. So ist es in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten z.B. verboten, neue Baugebiete auszuweisen, Gegenstände längerfristig abzulagern oder Pflanzungen vorzunehmen, die nicht dem Hochwasserschutz dienen. Dazu Anja Quast, die Vorsitzende der SPD-Fraktion: „Um die Vielzahl der offenen Fragen zu klären, setzen wir uns dafür ein, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit bekommen, ihre Fragen an Vertreter der Behörde zu stellen.“

Im Rahmen ihrer Koalitionsgespräche hatte die rot-grüne Koalition in Wandsbek verabredet, dass es für die von der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten betroffenen Bürgerinnen und Bürger kurzfristig eine Anhörung mit Vertretern der zuständigen Behörde geben wird. Dieses soll auf der Sitzung der Bezirksversamm-lung am kommenden Donnerstag beschlossen werden.

Bei der Anhörung haben die Anliegerinnen und Anlieger die Gelegenheit, sich mit ihren Sorgen direkt an die Behördenvertreter zu wenden. Anja Quast weiter: „Wir halten es für sinnvoll, den direkten Dialog mit den Betroffenen zu suchen und ihnen die Informationen im Rahmen der Anhörung direkt zukommen zu lassen.“ Zu der Veranstaltung soll nach bisherigem Planungsstand neben Behördenvertretern auch ein Vertreter des Grundeigentümerverbandes eingeladen werden.

Die Ausweisung von hamburgweit 17 neuen Überschwemmungsgebieten basiert auf einer Richtlinie der Europäischen Union, die insbesondere dem Schutz vor grenzübergreifendem Hochwasser dient. Die Eigentümer der betroffenen Gebiete fürchten durch die Ausweisung als Überschwemmungsgebiet in ihren Rechten stark eingeschränkt zu werden und bemängeln die unzureichende Information durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.

Im Rahmen einer Sitzung des bezirklichen Planungsausschusses wurde zwar durch einen Behördenvertreter auf diese Ausweisung hingewiesen, aber nicht deutlich gemacht, welche Folgen das für die Anwohnerinnen und Anwohner in den betroffenen Gebieten haben könnte. Dennis Paustian-Döscher, Vorsitzender der Grünen-Bezirksfraktion ergänzt: „Die Alternativen für den Hochwasserschutz, z.B. durch Rückhaltebecken oder Retentionsflächen gilt es ebenfalls im Rahmen der geplanten Anhörung von der Behörde zu erfragen, damit die Umsetzung dieser EU-Richtlinie nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern angelastet wird.“

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