Die Wandsbeker rot-grüne Koalition ruft zur Gegendemo morgen um 17.30 Uhr vor der Sitzung der Bezirksversammlung vor dem Bürgersaal neben dem Bezirksamt auf. Es geht um den Erhalt der historischen Terrassenhäuser in der Josephstraße, die Genossenschaft WHW hat vor dieses historische Kleinod abzureißen und hat zu diesem Zweck für eine Demo bis zum Bürgersaal mobilisiert. Dort wollen wir sie empfangen und ein deutliches Zeichen für den Erhalt setzen und möglichst viele Menschen für den Erhalt der Häuser morgen zum Bürgersaal zu bewegen.
Wie bekannt ist, ist ein heftiger Streit um die Wohnterrassen in der Josephstrasse entbrannt. Die Wohnungsbaugenossenschaft Hamburg-Wandsbek von 1897 plant den großflächigen Abriss der Vorderhäuser samt Terrassen. Während jedoch die Etagenhäuser Nr. 14-18, im Jahr 1943 schwer getroffen und 1949/54 rekonstruiert, nicht zu erhalten sein werden, zeigt die zweizeilige, um ein Stockwerk niedrigere Bebauung der Terrassen das Bild der Bauzeit um 1900.
Während in anderen Stadtteilen seit den 1970er Jahren zahlreiche Terrassen, z. B. in Barmbek-Süd, Rotherbaum, Eppendorf saniert und unter Denkmalschutz gestellt worden sind, tat die WHW nichts für die dauerhafte Erhaltung des historischen Ensembles. Angeblich aufgrund des schlechten Erhaltungszustands soll nun der gesamte Komplex abgerissen werden. Der massige Neubaublock mit mehr als verdoppelter Wohnfläche wird, wenn nichts geschieht, den kleinteiligen, z. T. noch erhaltenen Charakter des ehemaligen Wohnstandorts der Arbeiter rund um die nahen Fabriken komplett verändern. Es darf nicht sein, dass alles, was nicht gerade unter Denkmalschutz steht, abgerissen wird und immer mehr der letzten historischen Häuser Wandsbeks verloren gehen! Augenmaß ist gefragt, damit die Identität Wandsbeks nicht aufgegeben wird.
Das Kleinod der Joseph-Terrassen in Wandsbek, deren Erhalt auch das Denkmalamt befürwortet, ist einer Neubebauung entlang der Josephstrasse im Wege. Hier stünde es der WHW gut an, Gründe der Profitabilität gegen die historisch-moralische Verpflichtung zum Erhalt der Terrassen zurückzustellen.