Der Hamburger Senat hat am 16. Oktober beschlossen, dass geprüft werden soll, ob Eilbek in die Reihe der Hamburger Gebiete aufgenommen wird, in denen eine soziale Erhaltungsverordnung gilt. Mit einer solchen Verordnung sollen die rund 21.500 Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils vor einer Verdrängung und Mieterhöhungen geschützt werden.
Anja Quast, die Vorsitzende der Wandsbeker SPD-Fraktion: „Eilbek ist durch seine innenstadtnahe Lage, die vielen kleinen Wohnungen und die gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ein sehr nachgefragter Wohnstandort. Wir freuen uns sehr, dass hier die erste soziale Erhaltungsverordnung für Wandsbek geprüft wird, mit der die gewachsene Struktur der Eilbeker Bevölkerung erhalten werden soll.“
Mit dem Beschluss des Senates kann das Bezirksamt Wandsbek ab sofort Anträge z.B. für Abrissgenehmigungen oder umfangreiche Modernisierungen maximal für ein Jahr zurückstellen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vorerst untersagen, um zu prüfen, welche Auswirkungen sie auf die Sozialstruktur des Stadtteiles haben könnten. Vor dem endgültigen Erlass der Erhaltungsverordnung muss noch durch eine repräsentative Untersuchung nachgewiesen werden, ob für die Bewohnerinnen und Bewohner eine Gefahr besteht, dass sie verdrängt werden.
Die Befragung der Eilbeker Bevölkerung soll noch in diesem Jahr beginnen, sobald die Ergebnisse im nächsten Jahr vorliegen und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zugestimmt hat, kann das Bezirksamt entscheiden, ob eine Erhaltungsverordnung für Eilbek erlassen werden soll.
Quast weiter: „Eine soziale Erhaltungsverordnung ist gerade für einen beliebten Stadtteil wie Eilbek ein gutes Instrument, um dafür zu sorgen, dass die gut durchmischte Bewohnerstruktur erhalten bleibt und das Mietniveau nicht in die Höhe schnellt.“
Hintergrund:
Bislang gibt es in Hamburg elf Gebiete mit einer sozialen Erhaltungsverordnung, in denen rund 187.500 Einwohnerinnen und Einwohner vor Verdrängung und Mieterhöhungen durch Modernisierungen geschützt sind. Derzeit wird für Eilbek und Altona-Nord geprüft, ob für sie auch eine solche Verordnung erlassen werden soll, so dass weitere rund 43.000 Menschen geschützt würden. Die soziale Erhaltungsverordnung ist die einzige im Baugesetzbuch vorgesehene Möglichkeit, bauliche Maßnahmen hinsichtlich ihrer verdrängenden Wirkung zu bewerten und zu kontrollieren.