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Wohnungsbau, Flüchtlingsunterbringung und Naturerhalt am Buchenkamp

Die rot-grüne Koalition in Wandsbek hat in der Bezirksversammlung am 12. Mai beschlossen, dass für die Bereiche östlich des Buchenkamps in Volksdorf ein Bebauungsplanverfahren begonnen werden soll, um dort Wohnungsbau, eine Unterbringung für Flüchtlinge und Schutz und Aufwertung der naturnahen und landwirtschaftlichen Flächen zu ermöglichen.

Dazu Rainer Schünemann, Fachsprecher Stadtplanung der SPD-Bezirksfraktion: „Mit Unterstützung der Bürgerschaftskoalition sind in Volksdorf in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche sowohl mit Eigentümern, örtlichen Bürgerinitiativen als auch Naturschutzverbänden geführt worden. Am Ferckschen Hof sollen nun 60 Wohneinheiten und eine Einrichtung für Demenzkranke mit bis zu 30 Plätzen entstehen. Die Bebauung wird in Höhe der Bestandsgebäude des Ferckschen Hofs begrenzt. Sämtliche Gebäude sind in Nullenergiebauweise zu errichten und die Dachflächen für Photovoltaik zu nutzen. Außerdem soll die Bebauung an einer weitestgehenden Schonung der Knicks orientiert sein. Alle rückwärtigen Landwirtschaftsflächen und Grünbereiche der Liegenschaften der Eigentümerin (Ökologische Wohnungsbau Genossenschaft) werden gesichert und aufgewertet bzw. renaturiert. So wird ein sachgerechter Ausgleich zwischen den Belangen des Wohnungsbaus und der Naturverträglichkeit erreicht.“

Oliver Schweim, Fachsprecher Stadtplanung der Wandsbeker Grünen-Fraktion: „Unter Einbeziehung von Naturschutzverbänden werden möglichst große Teile der freizuhaltenden Flächen innerhalb des Plangebietes spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplans durch den Investor ökologisch so aufgewertet, dass sie zusammen mit den Flächen Kiebitzmoor, Moorbek, Tonradsmoor, den Knickstrukturen, den Auenwäldern sowie allen angrenzenden Flächen anerkannte Biotope und einen dauerhaft geschützten Biotopverbund ergeben. Langfristig soll damit ein Beitrag geleistet werden, dass das Naturdenkmal Kiebitzmoor ausgeweitet und zu einem Naturschutzgebiet weiterentwickelt werden kann.

Eine ökologisch orientierte, landwirtschaftliche Nutzung soll möglich bleiben, sofern dies den angestrebten Biotopverbund nicht behindert. Außerdem wird ebenfalls innerhalb von fünf Jahren für die ausstehenden ökologischen Ausgleichsmaßnahmen aus dem B-Plan Volksdorf 32 von 1994 für die Biotope der Tonradswiese ein Konzept erarbeitet und umgesetzt.“

Für eine Folgeunterbringung in Volksdorf konnte eine Freifläche an der Eulenkrugstraße gefunden werden, die kurzfristig verfügbar ist. Diese Lösung wurde im Stadtteil bereits vorgestellt und diskutiert und Volksdorf leistet nun als größter Stadtteil der Walddörfer einen relevanten Beitrag zur Herausforderung der Flüchtlingsunterbringung. Die Fläche hinter dem sogenannten Erdbeerfeld ist zwar wegen der Oberleitung und des Schutzes der beiden landschaftsprägenden Bäume nicht vollständig nutzbar, sie unterliegt aber wesentlich geringeren ökologischen Restriktionen als die Tonradswiese. Bei einem Einsatz von zweigeschossigen Holz-Modul-Häusern wird mit rund von 260 Plätzen gerechnet. Die Einrichtung soll im Bebauungsplan regulär ausgewiesen werden und dabei auf eine Laufzeit von maximal 15 Jahren begrenzt werden.

Die zunächst für die Unterkunft vorgesehene Tonradswiese ist durch ihre sehr feuchten Bereiche und den hohen Grundwasserstand schwer zu bebauen und weist einen hohen ökologischen Wert auf. Daher soll von jeglicher Bebauung abgesehen werden und die Festsetzungen des B-Planes Volksdorf 32 bleiben unangetastet.

Zur Anbindung an die Wohnbebauung soll auch eine Einbeziehung des Grundstücks südlich des Ferckschen Hofs (Erdbeerfeld) in das Bebauungsplanverfahren geprüft werden. In einem ökologischen Gutachten wurde diese Fläche für Wohnungsbau als ähnlich geeignet erklärt, wie die Fläche am Ferckschen Hof. Vorgesehen ist daher eine Fortführung der dort geplanten Wohnbebauung entlang des Buchenkamps und der Eulenkrugstraße bis zu dem Grundstück, auf dem die Flüchtlingsunterbringung entstehen soll.
Um Befürchtungen der Anwohnerinnen und Anwohner hinsichtlich der Entwicklung des Verkehrs zu berücksichtigen, wird eine gutachterliche Bewertung insbesondere für den Buchenkamp erstellt. So können in der Planung mögliche Auswirkungen der zusätzlichen Bebauung realistisch prognostiziert und wenn nötig verkehrsplanerische Anpassungen durchgeführt werden (insbesondere durch Ausweitung der Tempo-30-Zone).

Schünemann und Schweim: „Wir bedanken uns für die sehr kooperative Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten und sind froh, dass nun ein Paket geschnürt werden konnte, dass die verschiedensten Interessen von Wohnungsbau, Naturerhalt und Unterbringung von Geflüchteten zusammenbringt und auf breite Akzeptanz vor Ort stößt.“

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