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Kinderbetreuung in der Corona-Pandemie

Regelungslücken bei der Entschädigung bereinigen

Für gesetzlich Versicherte ist die Zahl der Kinderkrankentage bundesgesetzlich verdoppelt worden. Sie können im Jahr 2021 auch dann genommen werden, wenn die Schule oder Kindertagesbetreuung aufgrund Eindämmungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind.

Für erwerbstätige Eltern in Hamburg, die ihr Kind wegen der Pandemie zuhause betreuen, jedoch keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld (nach § 45 SGB V) oder vergleichbare Leistungen haben und die auch keinen Sonderurlaub nach beamtenrechtlichen Vorschriften nehmen können, soll nun ebenfalls die Möglichkeit geschaffen werden, eine Entschädigung zu erhalten. Dazu muss eine Lücke im Gesetz geschlossen werden, wie es im Nordrhein-Westfalen schon geschehen ist. Dort wurde das Programm „Betreuungsentschädigung NRW“ aufgelegt und die erforderlichen Mittel bereitgestellt.

Marc Buttler, Vorsitzender der Wandsbeker SPD-Fraktion: „Um auch die Eltern in dieser Zeit zu unterstützen, die keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, ist es erforderlich, auch in Hamburg diese Lücke zu schließen. Damit würde auch privat Versicherte wie Selbstständige und FreiberuflerInnen oder freiwillig gesetzlich Versicherte und Landwirte ohne Anspruch auf Krankengeld eine Entschädigung zustehen, wenn sie pandemiebedingt ihre Kinder zuhause betreuen und deswegen ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachkommen können. Dabei könnte auf die Erfahrungen in NRW zurück ergriffen werden und das dortige Programm auf Hamburg übertragen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Lücke geschlossen wird und die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.“

Julia Chiandone, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN in der Bezirksversammlung Wandsbek: „Eltern, die während der Corona-Pandemie ihre Kinder zu Hause betreuen und gleichzeitig im Homeoffice sind oder am Arbeitsplatz sein müssen sind doppelt betroffen. Wir wollen mit diesem Antrag erreichen, dass privat Versicherte – wie Selbständige oder Freiberufler – mit gesetzlich Versicherten gleichgestellt werden. Auch sie sollten Anspruch auf Kinderkrankentage haben, um ihre Kinder in Zeiten von geschlossenen Schulen und KiTas betreuen zu können. Wir unterstützen es daher, wenn das NRW-Programm zur Betreuungsentschädigung auch in Hamburg zur Anwendung kommen kann.“

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