An Hamburgs Kitas und Schulen ist kein Platz für religiös motivierte Diskriminierung – egal von welcher Seite diese ausgeht. „Wir werden in jedem Einzelfall einschreiten“, stellte Bildungssenatorin Ksenija Bekeris am 20. Juni auf einer Pressekonferenz im Hamburger Rathaus klar. Dort hatten Bildungsbehörde und Religionsgemeinschaften am Mittwochvormittag eine gemeinsame Erklärung gegen Extremismus und Diskriminierung unterzeichnet. Anlass war die breite Berichterstattung der letzten Wochen über einzelne religiös bedingte Vorfälle an Hamburger Schulen. „Wir wollen heute nochmal ein klares Zeichen setzen für Toleranz und Vielfalt in unserer Stadt“, so Bekeris. „Rassismus, Antisemitismus oder Muslimfeindlichkeit haben keinen Platz in Hamburg!“
„Alle, die in Kita und Schule Verantwortung tragen, zeigen Haltung, wenn Menschen übergriffig werden oder selbst von anderen bedrängt werden. Kita und Schule zeigen Haltung, wenn wegen nicht akzeptabler Vorfälle ganze Gruppen unter Generalverdacht gestellt werden oder einzelne aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit ausgegrenzt oder gar diffamiert werden“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Diese Haltung entspreche den Werten, die die Religionsgemeinschaften und die Stadt teilten und täglich auch im Religionsunterricht für alle gestalteten. Der gegenseitige Respekt verbiete jede Art von Überwältigung: egal von wem, gegen wen und gerade auch dann, wenn Zwang unter dem Deckmantel vermeintlich religiöser Vorschriften ausgeübt werde.
Senatorin Bekeris bestätigte, dass es an einigen Schulen einzelne religiös motivierte Vorfälle gegeben habe. Eine flächendeckende Problemlage von Extremismus und Diskriminierung gebe es in Hamburg jedoch nicht. Gemeinsam mit den Schulen werde jeder einzelne Vorfall aufgearbeitet. Staat und Religionsgemeinschaften würden keine Intoleranz, keine Übergriffe dulden. Deshalb sei es auch wichtig, Hamburgs Lehrerinnen und Lehrer zu stärken und zu schulen, damit sie bei Vorfällen jeder Art einschreiten. „Wir werden keinen einzigen Vorfall dulden“, betonte Bekeris. Bildungsstaatsrätin Katharina von Fintel bekräftigte, wie wichtig es sei, in jedem einzelnen Fall Haltung zu zeigen: „Denn übergriffiges Verhalten gedeiht, wenn Menschen glauben, dass es eine Deckung gibt. Diese Deckung gibt es aber nicht, nicht vom Staat und von keiner Religionsgemeinschaft“, so von Fintel.
In Hamburg arbeiten die Religionsgemeinschaften seit vielen Jahren als Kooperationspartner eng mit den Behörden zusammen, um das Leben in der Hansestadt durch die Haltung eines dialogischen Miteinanders zu prägen. Damit wirken sie Diskriminierung und Radikalisierung entgegen. Im Religionsunterricht für alle (Rufa) lernen Schülerinnen und Schüler gemeinsam, ganz unabhängig von ihrem religiösen und weltanschaulichen Hintergrund. Sie erkennen Gemeinsamkeiten, erkunden Unterschiede und üben den wertschätzenden Umgang mit kultureller und religiöser Vielfalt ein. So entstehen gegenseitige Verständigung und ein respektvolles Miteinander, die den Zusammenhalt in unserer Stadt sichern.
Vor diesem Hintergrund macht der in der Bezirksversammlung Wandsbek von der Opposition geforderte Runde Tisch für Steilshoop wenig Sinn, weil es auch in anderen Stadteile Vorfälle gegeben hat und weil ein solches Gremium nicht in die schulinternen Prozesse eingreifen kann. Sinnvoller ist es, zum einen die Lehrkräfte derart zu befähigen, dass sie auftretenden Konflikte erkennen und gemeinsam mit den handelnden Personen in der Schule extremistischen Vorfällen begegnen können.
Zum anderen kann es wie von der Wandsbek-Koalition gefordert hilfreich sein, dass zeitnah eine/n Referent:in in den Hauptausschuss geladen wird, um über den aktuellen Stand der Fälle von religiös motivierter Abwertung, Gruppenzwang und geschlechtsspezifischer Ungleichbehandlung in Hamburg und Wandsbek sowie die Gegenmaßnahmen zu berichten. Anschließend kann in einem weiteren Schritt geprüft werden, ob lokale Gremien, wie z.B. Stadtteilkonferenzen einbezogen werden sollten, ggf. unter Einbeziehung von Vertreter:innen von Schulen, Schulaufsicht oder der zuständigen Fachbehörde.
Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) und die Beratungsstelle Gewaltprävention der für Bildung zuständigen Behörde unterstützen die allgemeinbildenden Schulen bei der Bekämpfung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Radikalisierung in den Bereichen Fortbildung, Beratung, Prävention und Intervention.
Schulen können sich in konkreten Fällen unmittelbar an die Schulaufsicht oder an die Beratungsstelle Gewaltprävention wenden. Im Verlauf der Beratung durch die Beratungsstelle Gewaltprävention wird im Einvernehmen entschieden, ob und ggf. welche weiteren öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen hinzugezogen werden.
Die wesentlichen Kooperationspartner der Beratungsstelle Gewaltprävention sind dabei sind die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), die für Bildung zuständige Behörde, die Jugendämter (ASD), Akteurinnen und Akteure der freien Kinder- und Jugendhilfe, die Dienststelle Prävention gewaltzentrierter Ideologien des Landeskriminalamtes (LKA), die Sicherheitsbehörden (Landesamt für Verfassungsschutz (LfV), LKA), zivilgesellschaftliche Fachberatungsstellen zur Radikalisierungsprävention sowie themenbezogene Projekte (insbesondere aus den Beratungsnetzwerken zur Prävention von Islamismus bzw. Rechtsextremismus).
Eine Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden (Staatsschutz, Verfassungsschutz) erfolgt, wenn Erkenntnisse vorliegen, die eine Gefahrenlage nicht ausschließen lassen.
