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Kinder und Jugendliche dürfen wegen der Corona-Pandemie nicht zu Verlierern werden

Die weltweite Corona-Krise hat neben den gesundheitlichen und den ökonomischen Auswirkungen auch einen großen Einfluss auf das gesamtgesellschaftliche Zusammenleben. Neben den Fortschritten bei der Bekämpfung des Virus muss nun auch verstärkt auf die massiven Auswirkungen der Einschränkungen auf das soziale Gefüge der Stadt geachtet werden. Ein besonderer Fokus muss dabei auf die soziale Lage und die Bedürfnisse der Familien und Kinder gelegt werden. Hierbei sind insbesondere die Härten für Alleinerziehende in den Blick zu nehmen.

Tom Hinzmann, MdBV

Tom Hinzmann, Fachsprecher Jugendhilfe der Wandsbeker SPD-Fraktion: „Die bis jetzt geltenden Regeln wurden stets aus der Perspektive der Erwachsenen gedacht und müssen nun aus einem anderen Blickwinkel betrachtet werden. Dazu haben wir in der letzten Woche im Wandsbeker Hauptausschuss über die Fraktionen hinweg Einigkeit erzielt, welche Maßnahmen jetzt erfolgen sollen, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen in den Fokus zu nehmen. Unser ausdrücklicher Dank gilt den ehrenamtlich Tätigen und Beschäftigten der Jugendhilfeeinrichtungen, die sich in den letzten Wochen mit großem Engagement trotz geschlossener Einrichtungen für die Kinder und Jugendlichen eingesetzt haben. Unser Ziel war es, dass die Spielplätze schnellstmöglich wieder geöffnet werden – unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Wir begrüßen es, dass der Hamburger Senat eine Öffnung der Spielplätze beschlossen hat. Gerade Kindertageseinrichtungen ohne eigene Außenanlagen müssen die Spielplätze zügig wieder nutzen können. Weiterhin soll geprüft werden, in welchem Umfang Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit geöffnet werden können, besonders für Angebote auf den Außenflächen.

Um einen Ersatz für die ausfallenden Freizeit und Erholungsangebote für Kinder und Jugendliche finanzieren zu können, benötigen die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Wandsbek zusätzliche Mittel. Diese sollen aus dem Einzelplan 9.2 der Finanzbehörde zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens 100.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Hinzmann weiter: „Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Corona-Pandemie werden uns nicht nur die nächsten Wochen begleiten, sondern voraussichtlich über einen deutlich längeren Zeitraum. Dabei gilt es, am Wohl der Kinder Maß zu nehmen. Das ist nicht nur eine gesellschaftliche und moralische Notwendigkeit, sondern auch eine den Kinderrechten und dem Grundgesetz geschuldete rechtliche Verpflichtung.“

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