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Freistellungsgebiet in Steilshoop wird verkleinert

Mehr geförderte Wohnungen kommen zurück in die Belegungsbindung

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat das Freistellungsgebiet in Steilshoop mit kleinerem Zuschnitt als bisher bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Auf diese Weise fördert die Stadt weiterhin eine stärkere soziale Durchmischung dort, wo in den 1970er und 1990er Jahren eine sehr hohe Dichte an geförderten Wohnungen entstanden ist. Gleichzeitig wird dort, wo sich die Sozialstruktur bereits positiv entwickelt und stabilisiert hat, Wohnraum zurück in die Belegungsbindung geholt. So stehen bislang freigestellte Wohnungen künftig wieder für einkommensschwache und vor allem für vordringlich wohnungssuchende Haushalte zur Verfügung.

In den Freistellungsgebieten dürfen Sozialwohnungen auch an Haushalte vermietet werden, deren Einkommen über den eigentlich für geförderten Wohnraum geltenden Grenzen liegen. Bislang war das Freistellungsgebiet befristet bis zum 30. Juni 2021. Die Prüfung der Sozialdaten in Abwägung mit dem Angebot für Sozialwohnungsberechtigte und vor allem vordringlich wohnungssuchende Haushalte hat nun ergeben, dass eine Verlängerung zur Quartiersstabilität beiträgt – jedoch mit angepasstem Zuschnitt, in Steilshoop wird der östliche Teil der Siedlung aus dem Freistellungsgebiet herausgenommen.

Das herausfallende Teilgebiet zeichnet sich durch im Vergleich zum restlichen Gebiet stabilere Sozialdaten aus. Durch den neuen Zuschnitt sind künftig mehr bestehende Sozialwohnungen bei Neuvermietung wieder bindungskonform zu belegen. Etwa die Hälfte davon ist vordringlich wohnungssuchenden Haushalten vorbehalten.

Xavier Wasner, Fachsprecher Stadtplanung der Wandsbeker SPD-Fraktion: „Stabile Nachbarschaften in gemischten Quartieren sind ein wesentliches Ziel unserer Politik. Mit dem Freistellungsgebiet in Steilshoop wird mehr soziale Durchmischung im Quartier ermöglicht, das ursprünglich sehr stark vom geförderten Wohnungsbau geprägt war. Es ist gut, dass die Stadt auf dieses Instrument setzt, aber immer mit Augenmaß. Der Zuschnitt des Freistellungsgebiets wurde sehr genau an die aktuellen Bedürfnisse vor Ort angepasst. Auf diese Weise werden geförderte Wohnungen zurückgewonnen, die künftig wieder Haushalten mit geringen Einkommen oder vordringlich Wohnungssuchenden vorbehalten sind. Dem großen Bedarf an Wohnungen für vordringlich Wohnungsuchende wird darüber hinaus auch im Wohnungsneubau begegnet, hier sind feste Kontingente für diese Gruppe reserviert. So entstehen gemischte Quartiere in unserem Bezirk und in der gesamten Stadt.“

Hintergrund
Für Steilshoop gilt seit 1977 für öffentlich geförderte Wohnungen, deren Förderung nach dem Ersten oder Zweiten Wohnungsbaugesetz bis Ende 2002 bewilligt wurde, eine Freistellung von den Einkommensgrenzen. Diese umfasst auch die Freistellung der WA-Bindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte.

Die letzte Freistellungsverfügung vom 4. Dezember 2020 (veröffentlicht im Amtlichen Anzeiger vom 18. Dezember 2020) war bis zum 30. Juni 2021 befristet. Die neue Freistellungsverfügung ist am 15. Juni 2021 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht worden.

Eine Karte des künftigen Zuschnitts des Freistellungsgebiets finden Sie hier (LINK) Die schraffierten Flächen stellen das Freistellungsgebiet dar. Die Zahlen kennzeichnen die sogenannten statistischen Gebiete aus unserem Sozialmonitoring.

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